Allgemeine Lizenz- und Lieferbedingungen des voks-Software-Service
Vertragsschluss
Alle Verkäufe erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Diese gelten für zukünftige Geschäftsbeziehungen auch dann, wenn auf sie nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird.
Alle Vereinbarungen, auch Nebenabreden und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Angaben in Prospekten und Anzeigen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich.
Wir sind berechtigt, die Produkte weiterzuentwickeln. Abweichungen des gelieferten gegenüber dem bestellten Gegenstand sind insoweit zulässig, wenn sie dem Kunden zumutbar sind.
Preise
Es gelten die bei Eingang der Bestellung gültigen Preise. Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Versandkostenanteile werden gesondert berechnet. Auf Sonderrabatte bzw. Rabattaktionen besteht kein Rechtsanspruch.
Lieferung / Versendung
Der Versandweg wird nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt.
Die Sach- und Verzögerungsgefahr geht in jedem Fall zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem wir die Ware der Post oder einem anderen Versender übergeben haben.
Für nicht ordnungsgemäße Verpackung haften wir nur bei grobem Verschulden. Hierbei muss der Kunde den Nachweis erbringen.
Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt fällig. Soweit der Kunde Kaufmann ist, stehen ihm ein Zurückbehaltungsrecht und die Einrede des nichterfüllten Vertrags nicht zu.
Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Ihre Ablehnung bleibt vorbehalten. Alle mit ihnen verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Wir übernehmen keine Haftung für rechtzeitige Vorlage, Protesterhebung, Benachrichtigung und Zuleitung.
Verzug mit der Bezahlung unserer Forderung tritt dann ein, wenn wir an die Zahlung erinnern oder Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist bzw. zu einem bestimmten Termin verlangen, auch wenn dies nicht ausdrücklich als Mahnung bezeichnet wird. Wir berechnen einen Verzugszins von 4 v.H. über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank.
Der Kunde hat unsere Abrechnungen, Saldenfeststellungen usw. innerhalb eines Monats nach Zugang auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Einwendungen sind innerhalb dieser Zeit zu erheben. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche bei begründeten Einwendungen bleiben unberührt.
Programmnutzung
Der Kunde ist ohne zusätzliche Vereinbarung nicht berechtigt, Software-Produkte zu vermieten, zu verleihen oder Dritten auf einem Terminal-Server zur Verfügung zu stellen.
Der Erwerb des Programms umfasst das Recht, das erworbene Programm auf einem PC oder in einem Netzwerk von einem Arbeitsplatz zu nutzen, sofern keine andere schriftliche Zusage des voks-Software-Service vorliegt. Zusätzliche Arbeitsplatz-Lizenzen berechtigen zur Programmnutzung auf weiteren Arbeitsplätzen innerhalb einer räumlich zusammenhängenden Organisationseinheit des Kunden. Bei Nutzung eines Programms in mehreren räumlich getrennten Organisationseinheiten (Niederlassungen) durch zentrale Terminal-Server ist das Programm für jede Niederlassung gesondert zu lizenzieren.
Für die richtige Auswahl, ordnungsgemäße Verwendung, Überwachung und die Folgen der Benutzung ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
Für jedes Software-Programm wird jährlich ein neuer Programm-CODE erstellt. Der Programm-CODE wird sofort nach dem Rechnungsausgleich und dem Geldeingang beim voks-Software-Service erstellt und dem Kunden zugefaxt bzw. zugeschickt.
Mängelrüge, Gewährleistung
Der Kunde hat unsere Lieferungen unverzüglich auf Mängel, Fehlmengen usw. sorgfältig zu untersuchen und Beanstandungen unverzüglich und detailliert schriftlich anzuzeigen. Dies muss spätestens zwei Wochen nach Anlieferung erfolgen. Zeigt sich ein vor Übergabe vorhandener Mangel erst später (verdeckter Mangel), so ist dieser ebenso nach seiner Entdeckung anzuzeigen.
Erfüllt der Kunde die ihm obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten nicht oder nicht rechtzeitig, so sind sämtliche Ansprüche wegen solcher Mängel ausgeschlossen.
Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wird ein Mangel nicht innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigt, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder ein Rückgängigmachen des Vertrags verlangen.
Der Kunde verliert alle Gewährleistungsansprüche, wenn er die von uns gelieferten Programme unsachgemäß installiert, verändert oder bearbeitet.
Ist der Kunde Vollkaufmann, kann der voks-Software-Serivce für Produkte oder Zulieferteile, die nicht vom voks-Software-Service hergestellt wurden, die Gewährleistungsansprüche des voks-Software-Service gegen den Zulieferer an den Kunden abtreten und ihn an den Zulieferer verweisen. In diesem Fall ist eine Haftung des voks-Software-Service nur dann gegeben, wenn der Kunde den Zulieferer gerichtlich in Anspruch genommen hat.
Alle Ansprüche wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln verjähren einheitlich in zwei Jahren seit Übergabe des Produkts.
Haftungsbeschränkung
Für völlige Fehlerfreiheit der Software wird nicht gehaftet. Gewährleistung und Haftung beschränken sich nur darauf, dass das Produkt im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist.
Hinsichtlich der im Internet bereitgestellten Updates zu VOKS-Software wird lediglich für deren sachgemäße Bereitstellung Gewährleistung übernommen. Für Einschränkungen bei der Verfügbarkeit des Zugriffs auf diese Updates wird ausdrücklich keine Gewährleistung übernommen. In diesem Sinne sind die Internet-Updates grundsätzlich nicht Gegenstand der Lizenzvereinbarung.
Soweit in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind Schadenersatzansprüche jeder Art, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden oder unerlaubter Handlung und auch für Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, ausgeschlossen. Die Haftung für grobes Verschulden, für zugesicherte Eigenschaften und die Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz bleiben unberührt.
In jedem Fall ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Verschiedenes
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies weder die Gültigkeit der anderen Bestimmungen noch die Wirksamkeit der auf diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen beruhenden Verträge im Ganzen. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem gewünschten wirtschaftlichen Zweck nahe kommt.
Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist Hildesheim, für die Zahlungspflicht des Kunden dessen Sitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Begründung der Verpflichtung.
Für Vollkaufleute ist Hildesheim - auch für Urkunden-, Scheck- und Wechselklagen - ausschließlicher Gerichtsstand. Wir können jedoch nach unserer Wahl auch an einem sonstigen allgemeinen oder besonderen Gerichtsstand klagen.
Wir behalten uns bei allen Lieferungen das uneingeschränkte Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen durch den Besteller vor. Bei Lieferung an Weiterverkäufer ist dieser zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Der Weiterverkäufer tritt uns sicherheitshalber alle Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes der Ware ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
31188 Sottrum/Hildesheim den 01.01.2007
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