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Steuerprogramme
... alle aus einem Guss ...
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Die neue Programmgeneration ermöglicht die Bearbeitung unterschiedlicher
Steuerarten für verschiedene Jahre ohne Programmwechsel:
- Einkommensteuer
- LSt-Ermäßigungsanträge
- Gesonderte & einheitliche Feststellungen
- Gewerbesteuer
- Körperschaftsteuer
- Umsatzsteuer
Es stehen regelmäßig die Jahre ab 1996 zur Verfügung.
Nachfolgend einige gemeinsame Leistungsmerkmale im Überblick:
- Neuanlage von Mandanten, Adressänderungen usw. können direkt in den Steuerformularen erfolgen; die Stammdaten werden automatisch angelegt bzw. aktualisiert
- Zahlreiche Kurzerfassungen minimieren den Erfassungsaufwand insbesondere für einfache Fälle
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- Zu jeder Formularposition können Aufstellungen (mit Haupt- und Vorspalte) erstellt werden
- Ab 2001 werden auch Excel- und Word-Anlagen durch das Programm verwaltet
- Zahlreiche Assistenten erleichtern die Einga-ben in komplizierten Fällen und ermöglichen Angaben über die Formulare hinaus
- Zahlreiche themenorientierte Anlagen sind bereits vorbereitet
- Neben den Steuerberechnungen auch Ermittlung der Gegenstandswerte mit Übergabe an Voks-Honorar
- Automatische Übernahme der Vorjahresda-ten mit optischer Markierung der Vorjahresdaten und Sprungfunktion zu diesen Daten
- Blankodruck der Formulare wahlweise A4 bzw. A3, einfach oder duplex
- Daten lassen sich einfach exportieren und auf einem anderen PC importieren
- Daten werden selbstverständlich untereinan-der ausgetauscht (z. B. Stammdaten, KSt- und GewSt-Rückstellung, GewSt > ESt)
Datenaustausch mit der Finanzverwaltung via ELSTER
Die Programme nutzen die von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellten
Möglichkeiten zum Datenaustausch. Die Daten der Steuererklärung können über
einen Internet-Zugang an die Finanzämter übermittelt werden.
Der eigentliche Rationalisierungsvorteil besteht darin, dass nur eine verkürzte
Steuererklärung gedruckt werden muss; der Duplex- und ggf. A3-Druck entfällt.
Für die USt-Voranmeldungen und LSt-Anmeldungen ist der Ausdruck völlig
entbehrlich (ab 2001 verfügbar). Die Datenübertragungsmöglichkeit ist ohne
Aufpreis integriert. Selbst wenn diese Möglichkeit nicht genutzt werden soll,
können die für die Elster-Übertragung erforderlichen Plausibilitätsprüfungen
zur Steigerung der Bearbeitungsqualität und die verkürzte Steuererklärung als
Aktenexemplar genutzt werden.
Transfer-Server
Da die Möglichkeit zur Elster-Übertragung grundsätzlich integriert ist, ist
der gesondert erhältliche Transfer-Server nur erforderlich, wenn im Netzwerk
z. B. kein Internet-Zugang zur Verfügung steht und die Elster-Daten aus den
Anwendungen exportiert werden müssen, um die Übertragung auf einem anderen PC
(mit Internet-Verbindung) durchzuführen. Hier ist darüber hinaus der Druck
aller für die Übertragung von USt-Daten erforderlichen Anträge für alle
Mandanten in einem Arbeitsgang möglich.
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