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Steuerprogramme

... alle aus einem Guss ...








 

Die neue Programmgeneration ermöglicht die Bearbeitung unterschiedlicher Steuerarten für verschiedene Jahre ohne Programmwechsel:

  • Einkommensteuer
  • LSt-Ermäßigungsanträge
  • Gesonderte & einheitliche Feststellungen
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Umsatzsteuer

Es stehen regelmäßig die Jahre ab 1996 zur Verfügung.

Nachfolgend einige gemeinsame Leistungsmerkmale im Überblick:

  • Neuanlage von Mandanten, Adressänderungen usw. können direkt in den Steuerformularen erfolgen; die Stammdaten werden automatisch angelegt bzw. aktualisiert
  • Zahlreiche Kurzerfassungen minimieren den Erfassungsaufwand insbesondere für einfache Fälle
  • Zu jeder Formularposition können Aufstellungen (mit Haupt- und Vorspalte) erstellt werden
  • Ab 2001 werden auch Excel- und Word-Anlagen durch das Programm verwaltet
  • Zahlreiche Assistenten erleichtern die Einga-ben in komplizierten Fällen und ermöglichen Angaben über die Formulare hinaus
  • Zahlreiche themenorientierte Anlagen sind bereits vorbereitet
  • Neben den Steuerberechnungen auch Ermittlung der Gegenstandswerte mit Übergabe an Voks-Honorar
  • Automatische Übernahme der Vorjahresda-ten mit optischer Markierung der Vorjahresdaten und Sprungfunktion zu diesen Daten
  • Blankodruck der Formulare wahlweise A4 bzw. A3, einfach oder duplex
  • Daten lassen sich einfach exportieren und auf einem anderen PC importieren
  • Daten werden selbstverständlich untereinan-der ausgetauscht (z. B. Stammdaten, KSt- und GewSt-Rückstellung, GewSt > ESt)

Datenaustausch mit der Finanzverwaltung via ELSTER

Die Programme nutzen die von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellten Möglichkeiten zum Datenaustausch. Die Daten der Steuererklärung können über einen Internet-Zugang an die Finanzämter übermittelt werden.

Der eigentliche Rationalisierungsvorteil besteht darin, dass nur eine verkürzte Steuererklärung gedruckt werden muss; der Duplex- und ggf. A3-Druck entfällt. Für die USt-Voranmeldungen und LSt-Anmeldungen ist der Ausdruck völlig entbehrlich (ab 2001 verfügbar). Die Datenübertragungsmöglichkeit ist ohne Aufpreis integriert. Selbst wenn diese Möglichkeit nicht genutzt werden soll, können die für die Elster-Übertragung erforderlichen Plausibilitätsprüfungen zur Steigerung der Bearbeitungsqualität und die verkürzte Steuererklärung als Aktenexemplar genutzt werden.

Transfer-Server

Da die Möglichkeit zur Elster-Übertragung grundsätzlich integriert ist, ist der gesondert erhältliche Transfer-Server nur erforderlich, wenn im Netzwerk z. B. kein Internet-Zugang zur Verfügung steht und die Elster-Daten aus den Anwendungen exportiert werden müssen, um die Übertragung auf einem anderen PC (mit Internet-Verbindung) durchzuführen. Hier ist darüber hinaus der Druck aller für die Übertragung von USt-Daten erforderlichen Anträge für alle Mandanten in einem Arbeitsgang möglich.

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